AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen



Stand: 10.2009

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechts-geschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Move Productions = (Move Productions Dressen & Pach GbR im Folgenden MP genannt) mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

1. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch MP zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung als erfolgt, wenn MP nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt.

2. Sofern dem antragstellenden Mitglied während dieser Zeit eine Mitgliedskarte ausgestellt wird und ihm der Zutritt zum Move Artistic Dome gestattet wird, begründet dies im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings.

3. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder MP spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich oder per Telefax gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber Move Productions Dressen & Pach GbR, Kantstr. 18, 50858 Köln schriftlich oder per Fax (0221-933337-10) zu erklären. Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde ist das Mitglied zur Kündigung des Vertrages gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde zum jeweiligen Monatsende berechtigt. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Das Personal von MP ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten. Während der Öffnungszeiten erfolgt die Betreuung durch qualifizierte Trainer.

5. Das Ausstellen einer Mitgliedsersatzkarte bei schuldhaftem Verlust/Beschädigung kostet 19,-€. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

6. Das Mitglied verpflichtet sich, die Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und diese Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber MP für Schäden aufgrund Missbrauchs der Mitgliedskarte, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust der Mitgliedskarte ist MP sofort zu melden.

7. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet das Mitglied sich zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 250,- Euro. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt MP vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

8. Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs-und Wertgegenstände, übernimmt MP keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.

9. MP schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von MP oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfenvon MP beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MP oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MP beruhen.

10. Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten still zu legen (max. 6 Monate im Jahr). Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Beitrags befreit, die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend. Ist das Mitglied länger als 6 Monate verhindert, die Trainingseinrichtungen zu nutzen (z.B. Krankheit, Wehrdienst), ist dies mittels einer Bescheinigung zu belegen. Satz 2 gilt entsprechend.

11. Entfällt ein Kurs/ Training wegen Aus-/ Umbaus des Move Artistic Dome, wegen höherer Gewalt, sowie aus sonstigen Gründen, die nicht im unmittelbaren Einflussbereich von MP liegen, besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme/ Rückzahlung (auch nicht teilweise) des jeweiligen Trainings/Kurses. MP ist bemüht, für einen Ausweichtermin zu sorgen.

12. MP erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des MAD erfasst MP Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.

13. Parkour, Freerunning und Tricking sind bei korrektem Verhalten und vernünftiger Anwendung der richtigen Techniken sichere Sportarten. Wenn jedoch die bestehenden Sicherheitsregeln nicht befolgt werden, bestehen – wie bei jeder Sportart – erhöhte Gefahren. Um sicher teilzunehmen, sollte das Mitglied nicht extrem übergewichtig sein. Die Atmung und der Kreislauf müssen normal und gesund sein. Mitglieder mit einer Herzerkrankung, einer akuten Erkältung, Magen-Darm-Problemen, Epilepsie oder anderen ernsten gesundheitlichen Problemen oder Mitglieder, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder Betäubungsmitteln stehen, dürfen nicht teilnehmen.

14. Falls das Mitglied unter Asthma, einer Herzerkrankung oder chronischen Krankheiten leidet oder falls regelmäßig Medikamente eingenommen werden, sollte das Mitglied vor seiner Teilnahme einen Arzt aufsuchen. In jedem Fall muss MP jedes Krankheitsbild angezeigt werden.

15. Sollte eine oder mehrere Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt. Sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit ihrer Schriftform, ansonsten gelten diese als nicht getroffen oder unwirksam.

agb

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